Google Maps: Route speichern – so geht’s


Sie fahren immer wieder die gleichen Strecken, für die Sie Google Maps verwenden? Da lohnt es sich, Routen zu speichern. Das funktioniert ganz einfach mit der My-Maps-Funktion, mit der Sie Ihre Google-Maps-Karte individualisieren können. Die Route können Sie dann jederzeit auf Ihrem Laptop oder Smartphone abrufen – auch ohne aktive Internetverbindung. Jedoch müssen sie beachten, dass das Abspeichern von Routen nur am PC möglich ist und nicht über die App, wo diese allerdings nach dem Speichern angeschaut werden können.

Routen mit My Maps speichern

Folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung, der Kurzanleitung oder dem Erklär-Video.

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Gespeicherte Routen in My Maps aufrufen

Routen, die Sie gespeichert haben, können Sie ganz einfach auch offline abrufen. Dabei ist der Vorgang auf PC und Smartphone gleich.

Gespeicherte Routen in My Maps teilen

Haben Sie eine Route erstellt und gespeichert, können Sie diese auch schnell und einfach mit anderen Personen teilen. Das funktioniert bisher leider nur über den Web-Browser.

Kurzanleitung

  1. Öffnen Sie über diesen Link www.google.com/maps My Maps und melden Sie sich dort mit Ihren Google-Zugangsdaten an.
  2. Klicken Sie dann auf “Neue Karte erstellen“.
  3. Anschließend klicken Sie oben auf den Button mit der Weggabelung. Sie können dann links Start und Ziel Ihrer Route eingeben. Bearbeiten können Sie sie, indem Sie auf einen Punkt darauf klicken und diesen verschieben.
  4. Sie können Ihre Karte umbenennen, indem Sie auf “Unbenannte Karte” klicken und einen passenden Namen eingeben. Es können mehrere Routen in einer Karte gespeichert werden.

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MP4-Datei reparieren – so geht’s


Bild: <span>Jelena Zelen/shutterstock.com</span>

Beschädigte Dateien sind immer ein großes Ärgernis. Auf einmal kann das Erinnerungsvideo an den gemeinsamen Familienurlaub nicht mehr angesehen werden oder die wichtige Datei für den Job wird nicht mehr abgespielt. Doch in vielen Fällen lassen sich die Videos mit bestimmter Software wiederherstellen.

Beschädigte MP4-Datei mit dem VLC Media Player reparieren

Der VLC Player ist ein ideales Programm, um Videos abzuspielen. Wenn eine leicht beschädigte Datei bei anderen Playern nicht mehr funktioniert, schafft es der VLC Media Player manchmal doch noch, die Datei korrekt abzuspielen. Außerdem gibt es eine Möglichkeit, beschädigte Videodateien mit dem VLC Player zu reparieren.

Folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung oder schauen Sie sich die Kurzanleitung an.

Videos reparieren mit Digital Video Repair

Wenn die einfache Reparatur mit dem VLC Media Player nicht funktioniert hat, können Sie auf ein richtiges Video-Reparatur-Tool zurückgreifen. Es gibt verschiedene Programme dafür, teilweise auch kostenpflichtig. Mit Digital Video Repair steht Ihnen ein einwandfreies und kostenloses Programm zur Verfügung:

Kurzanleitung: Beschädigte MP4-Datei mit dem VLC Media Player reparieren

  1. Öffnen Sie den VLC Media Player und klicken Sie oben im Menü auf “Medien“. Wählen Sie dann “Konvertieren/Speichern …” aus.
  2. Jetzt müssen Sie über die Dateiauswahl-Liste die beschädigte Videodatei auswählen. Dann klicken Sie auf “Konvertieren/Speichern“.
  3. Es öffnet sich jetzt ein neues Fenster, in dem Sie ein passendes Profil und Dateiformat auswählen. Um die Datei im ursprünglichen MP4-Format beizubehalten, müssen Sie “Video – H.264 + MP3 (MP4)” auswählen. Jetzt wählen Sie noch einen Speicherort aus und klicken auf “Start“. Ihre Videodatei wird nun repariert und steht Ihnen nach Abschluss des Vorgangs hoffentlich fehlerfrei zur Verfügung.

Wie lange hält ein Laptop?


Bild: <span>borisoot wattanarat/Shutterstock.com</span>

Immer wieder heißt es, die Lebensdauer eines Laptops sei so viel kürzer als die eines Standrechners. Doch stimmt das überhaupt? Die Antwort darauf und weitere Tipps rund um den Laptop-Kauf finden Sie in diesem Beitrag.

Wie lange kann ich einen Laptop benutzen?

Die durchschnittliche Lebensdauer eines Laptops kann bei regelmäßiger Nutzung auf durchschnittlich drei bis fünf Jahre geschätzt werden. Zwei Jahre ist die gesetzliche Mindestlaufzeit der Garantie. Wenn Ihr Laptop also ohne äußeres Zutun in den ersten zwei Jahren kaputtgeht, können Sie ihn im Regelfall kostenlos ersetzen lassen.

Die drei bis fünf Jahre Laufzeit heißen aber nicht, dass nach dieser Zeit das Laptop oder Notebook komplett unbrauchbar wird. Sie werden merken, dass einige Funktionen vielleicht nicht mehr so optimal funktionieren. Dateien von Ihrer Festplatte oder einem USB-Stick brauchen auf einmal länger zum Laden. Das liegt daran, dass Hardware wie Arbeitsspeicher oder Festplatte veralten oder langsam verschleißen.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Hardware schonen und somit die Lebensdauer Ihres Laptops verlängern können.

Wie verlängere ich die Lebensdauer meines Laptops?

Es gibt nur wenige Laptops, bei denen Sie ohne Probleme Hardware-Komponenten austauschen können. Sie sollten alles daran setzen, Ihren mobilen Computer gut zu schützen. Eine Tasche oder Hülle beim Transport kann Schäden verhindern. Denn wenn Sie das Gerät regelmäßig mitnehmen, kann es schnell zu kleinen Beschädigungen kommen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Laptop beim Transport nie zu sehr gedrückt wird, damit Gehäuse und Display nicht beschädigt werden. Der Bildschirm des Laptops ist zwar eine der langlebigsten, aber auch empfindlichsten Komponenten. Bei normalem Gebrauch sollte hier eigentlich gar nichts passieren. Kleinere Kratzer oder Stöße können ihn aber schnell unbrauchbar machen. Und der Austausch oder die Reparatur von einzelnen Komponenten sind häufig fast so teuer wie ein ganz neues Gerät.

Eine Komponente, die bei vielen Notebooks und Laptops tatsächlich austauschbar ist, ist der Akku. Dieser kann bei intensiver Nutzung nämlich schnell kaputtgehen. Entweder bläht er sich nach einer Weile auf oder er verliert an Kapazität. Sie sollten Ihren Laptop also nicht ständig laden, wenn der Akku noch relativ viel Energie hat. Andererseits sollten Sie den Laptop auch nicht ständig leerlaufen lassen, bevor Sie ihn an den Strom hängen. Bei alten Laptops besteht zudem das Problem, dass der Akku durch dauerhaftes Anschließen an den Strom stark belastet werden kann. Bei modernen Laptops können Sie das Gerät bei längeren Arbeiten aber permanent am Strom belassen, ohne dem Akku zu schaden. Wenn Ihr Laptop heiß wird, kann das aber nicht nur am Akku liegen, sondern auch am Lüfter. Laptops können bei jahrelanger regelmäßiger Benutzung schnell sehr warm und laut werden. Der Lüfter verstopft durch die regelmäßige Nutzung mit Staub und Krümeln. Sie sollten ihn also regelmäßig säubern.

Weitere Komponenten, die zum Verschleiß des Geräts beitragen, sind die Eingabegeräte. Das sind hauptsächlich Tastatur und – falls vorhanden – ein Touchpad. Wenn Sie Ihr Touchpad schonen möchten, können Sie eine zusätzliche Maus anschließen. Das geht zum Beispiel per USB-Verbindung und bei neueren Geräten auch via Bluetooth. Wenn Sie Ihre Tastatur mit Sorgfalt behandeln, kann diese im Optimalfall auch 10 Jahre oder länger halten. Vermeiden Sie es, am PC zu essen oder zu trinken, da Spritzer und Krümel in der Tastatur gelangen können. Bei einer Tastatur für einen Standrechner können Sie einfach die Tasten zum Säubern entfernen. Bei vielen Laptops geht das aber nicht.

Zudem sei gesagt, dass ein hoher Preis nicht unbedingt Langlebigkeit garantiert. Sie sollten sich beim Laptop-Kauf viel mehr danach richten, welche Anforderungen Sie an Ihr Laptop stellen. Wollen Sie einen Gaming-Laptop? Oder einfach nur ein digitales Notizheft für Meetings oder die Uni? Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich am besten einmal im Fachhandel beraten. Außerdem können Ihnen unabhängige Laptop- und Notebook-Tests helfen.

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Miramax vs. Tarantino: Rechtsstreit über Auktion von NFTs zu “Pulp Fiction”


Das US-Filmstudio Miramax hat eine Klage gegen den Regisseur Quentin Tarantino eingereicht, um die angekündigte Versteigerung von NFTs zum Kultfilm “Pulp Fiction” zu verhindern. Wie die New York Times berichtet, hat Miramax zuerst eine Unterlassungsanordnung an Tarantino geschickt und eine Absage der für Dezember geplanten Versteigerung verlangt. Es handle sich unter anderem um eine Urheberrechtsverletzung. Weil sich der Regisseur geweigert habe, dem nachzukommen, sei nun der Gang vor Gericht erfolgt.

Miramax behauptet, dass Tarantino “so gut wie alle Rechte” an dem Film aus dem Jahr 1994 an Miramax abgetreten hat und er mit der Versteigerung seine Vertragspflichten verletze. Das Studio fürchtet demnach auch, dass die Auktion mit eigenen Plänen für NFT-Versteigerungen kollidieren könnte.

Der Oscar-Preisträger Tarantino hatte Anfang November angekündigt, sieben ungeschnittene Szenen aus dem Klassiker “Pulp Fiction” als geheime NFTs zu versteigern. Nur, wer diese ersteigert, kann sie demnach auch ansehen. Außerdem gehören zu den Non-Fungible Tokens auch handschriftliche Drehbücher und “exklusive Kommentare” von Tarantino, in denen “Geheimnisse” zu dem Film enthüllt würden. Er sei “begeistert”, diese Szenen den Fans zu präsentieren, hatte Tarantino zur Ankündigung versichert – auch wenn ja nur wenige sie wirklich zu Gesicht bekommen sollen. Die Behauptungen, mit denen Miramax die Versteigerung stoppen will, seien “schlicht und einfach falsch”, meint sein Anwalt, gegenüber der New York Times. Dieser “plumpe” Versuch, ihn zu stoppen, werde scheitern.

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NFTs sind eine Kryptowährungs-Technik, sie lassen sich am einfachsten als digitale Besitzurkunde beschreiben. In diesem Jahr war ein regelrechter Hype darum entstanden. Der Hash eines Datenpakets, das von der Urheberin oder dem Urheber der Originaldatei auf einer Blockchain-Infrastruktur mit einem private Key signiert wird, lässt sich mit solchen Tokens öffentlich nachvollziehbar verwalten. So kann digitalen Inhalten ein eindeutiger Besitzer oder eine eindeutige Besitzerin zugeordnet werden. Während klassische NFTs nichts daran ändern, wie verfügbar digitale Inhalte sind, enthalten die “Secret NFTs”, auf die Tarantino setzt, eine “bahnbrechende” Eigenschaft, hieß es zur Ankündigung der Auktion. Nur wer sie erwirbt, kann die damit verknüpften Inhalte auch sehen.


(mho)

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Autoabsatz in der EU auf Talfahrt


Nach dem Einbruch in den Sommermonaten wurden im Oktober 665.001 Autos neu zugelassen und damit 30,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, wie der europäische Herstellerverband Acea in Brüssel mitteilte. Auf die ersten zehn Monate gesehen lag der Absatz mit 8,2 Millionen Autos damit noch 2,2 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Derzeit bremst der weltweite Chip-Mangel die Autoproduktion. Im Frühjahr 2020 hatte zunächst der pandemiebedingte Lockdown einen Nachfragestau hinterlassen. Später stützten viele Staaten die Pkw-Nachfrage wegen der Krise durch Förderprogramme.

In den größten Automärkten fiel der Absatzrückgang nun teils noch stärker aus als im EU-Schnitt. In Italien brachen die Neuzulassungen im Oktober um 35,7 Prozent, in Deutschland um 34,9 Prozent und in Frankreich um 30,7 Prozent ein. In Spanien wurden 20,5 Prozent weniger Autos neu zugelassen als ein Jahr zuvor. Unter den Herstellern ließ besonders der Volkswagen-Konzern mit all seinen Marken Federn: Der Absatz brach in der EU im Oktober um 44 Prozent ein. Daimler kamen mit einem Rückgang um 34 Prozent und BMW mit knapp 23 Prozent etwas glimpflicher davon.


(mfz)

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Jetzt patchen! CERT-Bund warnt vor Zombie-Exchange-Servern


Admins von Microsoft Exchange haben es dieser Tage nicht leicht: Seit Monaten nehmen Angreifer Exchange-Server ins Visier und übernehmen nach erfolgreichen Attacken in einigen Fällen sogar die volle Kontrolle. Nun warnt das Notfall-Team des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) CERT-Bund, dass in Deutschland noch tausende öffentlich erreichbare potenziell verwundbare Server in Betrieb sind.

Wie das CERT-Bund auf Twitter verkündet, haben sie in einer aktuellen Untersuchung über 8000 direkt über das Internet via Outlook Web Access (OWA) erreichbare Exchange-Server mit der veralteten Version 2010 gesichtet. Das sind rund 15 Prozent alle über OWA erreichbaren Exchange Server in Deutschland.

Für Exchange 2010 ist der Support je nach installiertem Service Pack schon seit acht Jahren ausgelaufen. Den Großteil machen Exchange 2010 mit SP3 aus. Hier lief der Support vor rund einem Jahr aus. Diese Ausgaben bekommen seitdem keine Sicherheitsupdates mehr; sie sind durch Attacken gefährdet.

Auch wenn Exchange 2010 den Angaben von Microsoft zufolge nicht über die ProxyShell-Lücken und jüngst für Schlagzeilen sorgenden Lecks attackierbar ist, sollten Admins Server mit nicht mehr im Support befindlichen Versionen zügig auf den aktuellen Stand bringen. Andernfalls ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Angreifer über die öffentlich erreichbaren verwundbaren Server stolpert und einen Exploit drauf ansetzt.


(des)

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Umfrage: Superreiche interessieren sich zunehmend für Kryptowährungen


Weltweit interessieren sich Superreiche immer mehr für ein Investment in Bitcoin & Co., wie aus einer Studie der Beratungsgesellschaft Campden Wealth hervorgeht. Insgesamt 385 Family Offices, also die Verwalter von Großvermögen reicher Familien, wurden dafür befragt. In Europa seien es demnach inzwischen 28 Prozent der Vermögensverwalter, in Nord-Amerika 31 Prozent sowie in Asien und dem Pazifikraum 19 Prozent, die in Kryptowährungen anlegten.

Dabei machten die Anlagesummen in Krypto meist nur einen kleinen Teil der Vermögensportfolios aus, bei den europäischen Family Offices sei es etwa rund ein Prozent. 17 Prozent der Befragten aus Europa planten 2022 noch weiter zu investieren, in den USA 30 Prozent. Ob Kryptowährungen generell ein lohnendes Investment sind, darüber gehen die Meinungen auseinander: In Asien würden es 53 Prozent bejahen, in den USA 43 Prozent und in Europa 33 Prozent.

Die von Campden Wealth in Einzelinterviews gesammelten Stimmen der Investmentprofis zeigen ein weites Stimmungsbild. Während manche erwarten, dass Kryptowährungen ihren Weg als gesetzliche Zahlungsmittel finden werden, sehen andere das Potenzial weniger in den Währungen, sondern eher in der Blockchain-Technologie. Ebenso sind auch Meinungen wie “Für mich hat das gar keinen Wert” zu vernehmen.

Dass auch die Family Offices mehr Interesse entfalten, ist nicht verwunderlich – findet doch die gesamte Finanzbranche zunehmend Gefallen am Geschäft mit dem einstigen Schmuddelkind Kryptowährung. Ob Bezahldienstleister wie Paypal, die Börsen Stuttgart und Frankfurt oder die Fondsgesellschaft VanEck [–] immer mehr große Namen bemühen sich um ein Stück vom Kuchen.

Die Marktkapitalisierung des gesamten Kryptomarkts hat sich laut Coinmarketcap allein im Laufe dieses Jahres mehr als verdreifacht – von rund 677 Milliarden Euro im Januar auf aktuell rund 2,3 Billionen Euro. In den vergangenen Tagen gab es einen Rücksetzer, bei dem zahlreiche große Kryptowährungen 10 Prozent oder mehr an Marktwert einbüßten. Am volatilen Kryptomarkt ist das aber keine seltene Preisbewegung, sondern eher Normalität.


(axk)

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Meta: Bürgerrechts-Team sieht weiteren Handlungsbedarf und braucht mehr Daten


Meta hat einen ersten Bericht zu seinen Bemühungen veröffentlicht, Belange der Bürgerrechtsbewegungen in den USA besser in seinen Angeboten unterzubringen. Zugleich hat das Unternehmen neue Untersuchungsinstrumente vorgestellt, die dabei helfen sollen, die Probleme von marginalisierten Menschen in Metas Angeboten überhaupt erst zu erkennen.

Wie Meta in einem Bericht seines Mitarbeiters Roy L. Austin bekannt gibt, arbeitet seit etwas mehr als einem Jahr ein neues Bürgerrechts-Team für den Konzern. Laut Austin wurde das Team aufgrund von internen Evaluationen gegründet, die seit dem Jahr 2018 vorgenommen werden und im Jahr 2020 in einem Bericht vorgestellt wurden. Allerdings passt die Zeit der Gründung des Bürgerrechts-Teams auch zu den “Black Lives Matter”-Unruhen in den USA, die nach dem gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd im Jahr 2020 aufkamen.

Auch auf Facebook und Instagram spiegelten sich diese Unruhen wider und Facebooks Form der – aus Sicht der Kritiker – unzulänglichen Social-Media-Kontrolle und Werbeschaltung wurde hart kritisiert, weil sie Hass, Rassismus und Hetze förderten. Dies kumulierte unter anderem in dem Aufruf #StopHateForProfit, woraufhin auch Facebook ein härteres Vorgehen gegen Hass auf seinen Plattformen versprach.

Austin ist seit Anfang 2021 Chef des Bürgerrecht-Teams, das nun mittlerweile neun Vollzeitkräfte umfasse – wie Austin unterstreicht, seien hiervon sechs Frauen und zugleich People of Color. Es soll auf den Plattformen des Unternehmens, wie etwa Facebook und Instagram, für mehr Gerechtigkeit, Sicherheit und auch die Beachtung der Menschenwürde sorgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams seien besonders in Fragen des Wahlrechts, der Immigration, Justiz, Hassverbrechen, nationalen Sicherheit und Terrorismusbekämpfung bewandert.

Austin zählt in seinem Bericht auf, was das Team bisher erreicht habe: Man habe etwa Bürgerrechtsproblematiken in den Verhaltenskodex des Unternehmens aufgenommen und das “Project Height” gegründet, welches interne Überprüfungsverfahren zu dem Thema umfasst. Zudem habe sich Meta um eine diversere Belegschaft bemüht und auch Frauen und anders marginalisierte Personen in mehr führende Positionen gebracht.

Zur US-Wahl 2020 habe man laut dem Bericht stärker darauf geachtet, dass Wähler:innen nicht von der Wahl abgehalten werden (Voter suppression), Wahlwerbung transparenter gemacht und auch die Registrierung für Wahlen unterstützt. Auch der Umgang mit Drohungen und Hassattacken habe man auf den Plattformen verändert.

Um das genaue Targeting von speziellen Gruppen zu unterbinden, habe Meta zudem neue Werbevorgaben beschlossen. So werden die detaillierten Werbeeinstellungen ab Januar 2022 eingeschränkt, die sehr spezialisiertes Targeting zuließen. Zugleich will das Unternehmen Wissenschaftlern mehr Zugang zu seinen Daten gegeben haben, um die Effekte der Plattformen besser zu verstehen. Gegen diese Aussage sprechen allerdings einige Vorkommnisse der vergangenen Monate. Facebook war beispielsweise gegen eine Browser-Erweiterung namens AdObserver der New York University vorgegangen und kassierte dafür eine Rüge der US-Aufsichtsbehörde FTC. Mit der Erweiterung wollte die Universität untersuchen, welche politischen Werbeanzeigen an wen ausgespielt werden.

Austin erklärt in einem weiteren Post, dass die bisherigen Bemühungen des Konzerns allerdings an Grenzen stoßen, da manche berichtete Erfahrungen von marginalisierten Gruppen noch nicht verstanden werden. Das Unternehmen bemühe sich deshalb um weitere Untersuchungen, um die Erfahrungen dieser Gruppen besser nachvollziehen zu können.

Meta möchte an dieser Stelle laut eigener Angaben mit der Bürgerrechts-Community, Organisationen, Privatsphäre-Experten, Wissenschaftlern und Regulatoren zusammenarbeiten. Um Rassenungerechtigkeiten in den USA besser zu verstehen, werde man unter anderem auf den US-Zensus und Postleitzahlen-Daten zurückgreifen, da dies ein recht akzeptierter Weg sei, die US-amerikanische Demografie zu erfassen.

Da dieser Ansatz aber auch seine Grenzen habe, soll er mit zwei weiteren Methoden ergänzt werden. Zum einen werde man das “Bayesian Improved Surname Geocoding” nutzen – man beziehe also noch den Nachnamen in die Untersuchung mit ein. Zum anderen werde man mit Befragungen abseits der Plattformen arbeiten.

Metas Bericht zu den Bemühungen des Bürgerrechts-Teams fällt in eine Zeit, in der das Unternehmen mit seinen Angeboten Facebook, Instagram und Whatsapp weiterhin hart in der Kritik steht. Nachdem die Whistleblowerin Frances Haugen interne Dokumente geleakt hat, die unterstreichen sollen, dass Facebook immer wieder Profit vor Wohlergehen seiner Nutzerinnen und Nutzer gestellt hat, ist das Unternehmen in Erklärungsnot. Seine Plattformen werden mit Hass, Gewaltverstärkung und Desinformation in Verbindung gebracht, welche aus ökonomischen Gründen nicht ausreichend bekämpft würden.


(kbe)

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Datenschutzfachtagung: Der Kampf um und mit der DSGVO


Ein gemischtes Bild von der aktuellen Datenschutz-Lage zeichneten Experten auf der Datenschutzfachtagung (DAFTA) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) in Köln. Während die TTDSG als neue Grundlage des Datenschutz-Rechts in Deutschland als Fortschritt bewertet wurde, gibt es noch viele Baustellen wie den internationalen Datentransfer.

In seinem Grußwort verteidigte der Bundestagsabgeordnete und Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums für die Digitale Wirtschaft und Start-Ups Thomas Jarzombek (CDU) den Datenschutz allgemein. “Niemand würde digitale Dienste benutzen, wenn man nicht das Vertrauen hätte, dass die Dinge, die man dort tut, tatsächlich auch vertraulich bleiben”, sagte der Abgeordnete. Gleichzeitig forderte der Politiker jedoch auch radikale Vereinfachungen im Interesse der Wirtschaft. So sei die Verteilung der Zuständigkeit der Datenschutzaufsicht auf 16 Bundesländer nicht zielführend. Besser sei ein Kollegialgremium, das für die gesamte Bundesebene einheitlich entscheide.

Rolf Bender, der den Gesetzgebungsprozess im Bundeswirtschaftsministerium betreut, dämpfte die Erwartungen an das neue Gesetz zum Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), das am 1. Dezember in Kraft tritt. Das Gesetz enthält mit Paragraph 26 eine Vorschrift für Einwilligungsdienste, die theoretische Cookie-Banner überflüssig machen könnten, aber im Gesetzgebungsverfahren zunächst gestrichen worden waren. “Wir wollen versuchen, eine nutzerfreundliche, aber auch wettbewerbskonforme Lösung zu schaffen”, erklärte Bender am Donnerstag. Allerdings gibt es bisher kein Konzept, wie ein solches System der Pauschal-Erlaubnis mit dem Einwilligungserfordernis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sein soll. Nun haben mehrere Arbeitskreise die Arbeit aufgenommen und ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Im besten Fall könnte eine Lösung Ende des kommenden Jahres in Kraft treten.

Wer gehofft hat, dass die fünf Jahre überfällige E-Privacy-Verordnung in absehbarer Zeit direkte Wirkung in den EU-Mitgliedsländern entfalten könnte, wurde enttäuscht. Bender erklärte, dass die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament noch am Anfang stünden. In der Tat hat ein jüngst veröffentlichtes Verhandlungsdokument (PDF-Datei) kritische Fragen, wie die um Cookies und Datenverarbeitung auf Endgeräten noch komplett ausgespart.

Deshalb müssen sich jetzt Juristen und Aufsichtsbehörden mit dem neuen deutschen Recht auseinandersetzen und die verbliebenen Unklarheiten ausarbeiten. Beispielsweise ist die Datenübermittlung von Internet-of-Things-Geräten oder auch Browser-Fingerabdrücken nicht eindeutig geregelt, was Einfluss darauf hat, welches Recht angewandt werden muss. Nach einer Rechtsauffassung sind Firmen, die etwa Videokonferenzlösungen aus den USA einsetzen, durch das TTDSG geschützt, dürften also von den Aufsichtsbehörden nicht als Verantwortliche für die Datenverarbeitung behandelt werden. Das änderte sich aber, sobald man die Videokonferenz auf eigenen Rechner mitschneidet. Hier wäre dann die DSGVO anzuwenden.

Eine weitere datenschutzrechtliche Großbaustelle ist der Datentransfer in Staaten außerhalb der EU nach dem Scheitern des Privacy Shields durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink plädierte hier für eine Aufsicht mit Augenmaß. So hätte eine sofortige strikte Auslegung “schwere wirtschaftliche Verwerfungen” gehabt. Unternehmen dürften sich aber nicht auf den Status Quo verlassen. “Für uns steht im Zentrum, ob es alternative Möglichkeiten gibt”, erklärte Brink. Sprich: Wer an alten Prozessen festhält, obwohl es gleichwertige Angebote ohne Datentransfer in die USA gibt, muss sich auf kritische Nachfragen gefasst machen.

Grundsätzlich begrüße er aber eine “wehrhafte” Datenschutz-Gesetzgebung. Das Marktortprinzip, das nicht nur Firmen in der EU oder mit EU-Niederlassungen an die hohen Vorgaben der DSGVO binde, bewege sich zwar an der Grenze der Völkerrechtswidrigkeit. Anders könne man aber nicht verhindern, dass das europäische Datenschutzniveau durch sogenannte “Daten-Oasen” systematisch unterlaufen werde. Die komplexen Vorgaben für die heimische Wirtschaft dienten aber dazu, Druck auf die anderen Regierungen auszuüben. Unzureichende Abkommen mit den USA zu schließen, die wesentliche Fragen wie das rechtliche Gehör für US-Bürger ausklammerten, seien deshalb zum Scheitern verurteilt. Das Dilemma werde nur durch ein substantiell neues transatlantisches Abkommen gelöst.

In dieser Frage verbreitete Renate Nikolay, Kabinettschefin von EU-Kommissions-Vizepräsidentin Věra Jourová, vorsichtigen Optimismus. Die Verhandlungen um ein neues Abkommen liefen und die amerikanische Regierung sei nun deutlich besser darauf vorbereitet, woraus es in dem Abkommen ankomme. “Der Wille auf beiden Seiten ist groß”, sagte Nikolay. Statt nur mit dem Wirtschaftsministerium und dem Weißen Haus rede die Kommission nun auch mit dem Sicherheitsapparat der USA, was für eine gerichtsfeste Neufassung des Privacy Shield notwendig sei. Der kaum beschränkte Zugriff von Geheimdiensten wie der NSA auf in den USA gespeicherten Daten ist ein Haupt-Streitpunkt. Allerdings sei es ein großes Problem, neue Gesetzgebung derzeit durch den US-Kongress zu bekommen. Dessen ungeachtet arbeite der Datenschutzaktivist Max Schrems aber bereits an seiner nächsten Klage.

Insgesamt zog Nikolay ein positives Fazit der ersten Jahre der DSGVO. So habe sich die Kontrolle der EU-Bürger über ihre Daten wesentlich verbessert. Auch seien konstruktive Lösungen wie die europäischen Impf-Zertifikate durch die DSGVO ermöglicht worden. Die EU-Vertreterin erwartet deshalb auch nicht, dass es in den kommenden Jahren zu einer wesentlichen Öffnung der DSGVO komme. Allerdings werde Brüssel jetzt an der Kohärenz arbeiten müssen, weil die Verantwortlichkeit derzeit auf zu viele verschiedene Stellen verteilt sei. Hierbei brachte Nikolay auch eine europäische Datenagentur ins Gespräch, die die Kompetenzen EU-weit bündeln könnte.


(bme)

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Medienplayer: Winamp sucht Beta-Tester für neue Version


Entwickler Radionomy will den Medienplayer Winamp überarbeiten: Auf der am 18. November veränderten Webseite heißt es, “etwas Großes passiert”. Demnach soll Winamp “für eine neue Generation” angepasst werden. Für die kommende Version des Medienplayers suchen die Entwickler aktuell nach Beta-Testern.

Winamp ist ein Urgestein unter den Medienplayern, seit 1997 spielt das Programm die Musiksammlung von Nutzerinnen und Nutzern auf Desktop-Rechnern ab. Durch den Aufstieg von Streaming-Diensten wie Spotify ist Winamp in den vergangenen Jahren aber immer mehr ins Hintertreffen geraten. Das jüngste Update für Winamp, Version 5.8, wurde vor genau zwei Jahren veröffentlicht – gezwungenermaßen, weil die Dateien geleakt waren. Zuvor hatte es fünf Jahre lang kein Update gegeben. Version 5.8 entfernte unter anderem kostenpflichtige Features und machte Winamp erneut zur Freeware.

Nun meint es Radionomy offenbar noch mal richtig ernst mit dem Medienplayer. “Das neue Winamp verbindet dich mit deiner Musik, egal wo du bist”, schreibt das Entwicklerteam auf der neuen Webseite. “Es ist ein Zuhause für deine Lieblingsmusik, deine Podcasts und Radiostationen.”

Die Formulierung lässt darauf schließen, dass das Desktop-Programm Winamp auch zur mobilen Anwendung werden soll. Entsprechende Pläne für eine Neuausrichtung hatte Winamp schon 2018 in einem Interview angekündigt: Die mobile Version soll ein universeller Player für Audio-Dateien aus verschiedenen Quellen werden, also eine zentrale Anlaufstelle für lokale Songs und Streaming-Musik, sagte das Unternehmen damals TechCrunch.

Die neue Fassung von Winamp könnte die Versionsnummer 6 tragen. Die aktuelle Version 5.8 findet man auch noch auf der neuen Webseite des Medienplayers – aber nur, wenn man bis ganz unten scrollt. Einen Zeitplan für den Beta-Test und die Veröffentlichung des überarbeiteten Winamp nennt Radionomy noch nicht. Für den Beta-Test von Winamp kann man sich auf einer separaten Webseite anmelden.


(dahe)

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