Was ist Cloud Gaming?


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Durch Firmen wie Google, Microsoft und Nintendo ist das Thema Cloud Gaming immer bekannter geworden. Doch was ist das eigentlich? Und habe ich überhaupt die richtigen Voraussetzungen dafür? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.

Wie funktioniert Cloud Gaming?

Beim ganz normalen Gaming haben Sie die Software auf Ihrer Konsole oder Ihrem Computer installiert. Das Spiel läuft also über ein Gerät direkt vor Ort. Beim Cloud Gaming läuft das Spiel hingegen über einen externen Server und muss nicht heruntergeladen werden. Es werden also permanent Daten über das Internet zwischen der Konsole und Ihrem Server ausgetauscht: Die Konsole sendet Ihre Eingabe – z.B. dass Sie den Stick nach links bewegt oder den A-Knopf gedrückt haben. Auf dem Server wird die Eingabe verarbeitet. Der Server kann dann wiederum Ton- und Bilddaten auf Ihre Konsole streamen. So findet also ein permanenter Datenaustausch über das Internet statt. Dies alles geschieht permanent und so schnell, dass Sie bei gutem Internet keinen Unterschied zwischen Cloud Gaming und normalem Spielen bemerken sollten.

Welche Vorteile hat Cloud Gaming?

Cloud Gaming bietet Ihnen mehr Flexibilität. So müssen Sie nicht erst den Speicher Ihrer Konsole freiräumen, damit Sie ein neues Spiel spielen können. Stattdessen können Sie direkt loslegen. Außerdem sind viele Cloud Games keine Einzelkäufe, sondern Teil eines großen Streaming-Pakets. Sie zahlen dann monatlich einen festen Betrag und können aus einer Vielzahl von Spielen wählen. Das heißt, Sie haben eine größere Auswahl bei gegebenenfalls niedrigeren Kosten zur Verfügung, als wenn Sie jedes Spiel einzeln kaufen. Ein weiterer Vorteil liegt in den nun nicht mehr nötigen Hardware-Voraussetzungen. Über Cloud Gaming können Sie dann auch anspruchsvollere Spiele auf Konsolen wie die Nintendo Switch oder sogar auf das Smartphone streamen, die die nötigen Hardware-Anforderungen gegebenenfalls sonst nicht erfüllen.

Welche Nachteile hat Cloud Gaming?

Ein großer Nachteil am Cloud Gaming liegt in der ständig benötigten Internetverbindung. Wenn Sie nur sehr langsames Internet haben oder die Verbindung immer mal wieder abreißt, werden Sie nicht via Cloud Gaming spielen können. Das Game läuft dann zwar, aber das tatsächliche Problem liegt im Lag – also der Verzögerung zwischen Controller-Eingabe und Bild-Ausgabe. Wenn Sie über eine beständige und schnelle Internetleitung von mindestens 10 Mbit/s verfügen, sollte Cloud Gaming also problemlos laufen. Ein anderer, kleinerer Nachteil liegt im eventuellen Streaming-System: Die Anbieter solcher Dienste haben die vollständige Kontrolle darüber, welche Spiele gerade angeboten werden. Im schlimmsten Fall sind Sie gerade mitten in einem storylastigen Game und dann ist das Spiel auf einmal nicht mehr verfügbar.

Auf welchen Geräten wird Cloud Gaming unterstützt?

Es gibt verschiedene Anbieter für Cloud Gaming. Eines der bekanntesten Beispiele ist Google Stadia. Dieser Cloud-Gaming/Streaming-Dienst wird von Google selbst angeboten. Er läuft auf der gleichnamigen Konsole und anderen Plattformen, wie etwa Chromecast. Für die PS4 und die PS5 bietet Sony PlayStation Now an. Über das angekündigte xBox Cloud Gaming können Sie Spiele auf der xBox Series X/S und der xBox One streamen. Über GeForce Now können Sie fast jedes Gerät wie Notebook, Heim-Computer, Mac, Android Smartphones und Tablets oder iPhone und iPod zu einer Spielekonsole machen.

Auch die Nintendo Switch bietet Cloud Gaming an, beispielsweise beim aktuellen Hitman-Teil. Hierbei kaufen Sie aber kein Streaming-Sortiment, sondern ganz spezifisch das Spiel. Sie können Hitman dann bei bestehender Internetverbindung jederzeit spielen. Eine Ausnahme vom Cloud-Gaming ist Steam Link. Hierbei wird zwar auch ein Spiel gestreamt – wahlweise an die Steam-Link-Hardware oder via Steam-Link-App auf einer Konsole. Allerdings wird das Spiel nicht von einem externen Server gestreamt, sondern muss auf Ihrem eigenen Computer laufen. So können Sie zum Beispiel gemütlich im Wohnzimmer vor dem Fernseher mit Freunden spielen, während in einem anderen Zimmer Ihr Gaming-Rechner das Spiel hostet.

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Welches Netzteil habe ich?


Bild: <span>ALPA PROD/Shutterstock.com</span>

Das Netzteil dient dazu, Ihren Computer mit Strom zu versorgen. Es ist somit neben der CPU und dem Mainboard eine der wichtigsten Komponenten im Gehäuse. Doch muss das Netzteil Ihres Rechners ausgetauscht werden, ist die Verwirrung schnell groß. Denn im Gegensatz zu anderen PC-Komponenten können Sie nicht einfach per Software die technischen Daten herausfinden.

Informationen vorweg

Das Netzteil ist üblicherweise ein großer dunkelgrau bis schwarzer Block hinten im Gehäuses Ihres Systems. Dieser ist entweder ganz oben oder ganz unten angebracht und versorgt die anderen Bestandteile wie Mainboard und Grafikkarte mit Strom. Wie viele anderen Komponenten angeschlossen sind und welche Leistung diese benötigen, bestimmt wie viel Watt Ihr Netzteil benötigt. Üblich sind 300 Watt Netzteile, bei Gaming-Rechnern oder PCs mit höherem Hardware-Umfang können auch Netzteile mit 450 W oder mehr eingesetzt werden.

Wenn das Netzteil dann doch einmal kaputtgehen sollte, ist es selten möglich, noch anhand der Original-Verpackung oder des Kaufbelegs die genauen Eigenschaften davon herauszufinden. Denn spezifischen Eigenschaften Ihres Geräts sind wichtig für den Neukauf, damit Ihr Computer auch mit der neuen Hardware korrekt funktioniert. Leider kann ein Netzteil auch nicht einfach per Software ausgelesen werden, wie etwa eine Grafikkarte.

So identifizieren Sie das Netzteil Ihres PCs

Da bleibt meist nichts anderes übrig, als Ihr Gehäuse zu öffnen. Wenn Sie Glück haben, befindet sich auf der Rückseite Ihres Gehäuses ein Sticker, der Ihnen direkt alle nötigen Informationen mitteilt. Dieser befindet sich aber häufig eher oben auf dem Netzteil, sodass Sie den Computer öffnen müssen.

  1. Schalten Sie Ihren PC aus und legen Sie den Kippschalter auf der Rückseite um.
  2. Öffnen Sie dann eine Seite des PC-Cases und bewahren Sie die Schrauben sorgfältig auf.
  3. Nun werfen Sie einen Blick ins Innere des Rechners. Sie können die technischen Daten meisten direkt vom Netzteil ablesen.
  4. Im schlimmsten Fall müssen Sie es ausbauen und dazu muss häufig auch das gesamte Innenleben entfernt werden. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Spezialisten wenden, wenn Sie sich unsicher fühlen. Häufig hilft es auch schon die Bezeichnung des Netzteils zu notieren und anschließend im Internet danach zu suchen.
Hier ist ein Netzteil im PC zu sehen. Es ist relativ großer, schwarzer Baustein. Obendrauf befindet sich der Sticker mit den technischen Daten. An der Seite ist zudem die Typenbezeichnung zu erkennen.

So identifizieren Sie das Netzteil Ihres Laptops

Einfacher sieht es mit dem Netzteil von Laptops aus. Da es sich außerhalb des Gehäuses befindet, können Sie es ganz einfach identifizieren. Im Regelfall befindet sich auf einer Seite des Transformators ein Sticker. Der Transformator ist der Kasten an Ihrem Ladekabel. Auf diesem Aufkleber finden Sie die nötigen Informationen wie Typenbezeichnung des Kabels, Watt- und Voltzahl sowie Input und Output. Wenn dieser Sticker beschädigt sein sollte, können Sie auch im Internet nach Ihrem Laptop-Typ suchen.

Ein Netzteil vom Laptop oder Notebook ist meist extern im Ladekabel verbaut. Sie können alle technischen Daten vom Sticker auf dem Transformator ablesen.

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Digitalisierung: Deutsche Unternehmen geben sich selbst die Note “befriedigend”


Eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom zum Digitalisierungsgrad in der deutschen Wirtschaft kommt zu dem Schluss, dass Kollaborationstools gekommen sind, um zu bleiben. 602 Unternehmen aus allen Branchen ab 20 Beschäftigten gaben an, Tools wie Slack & Co. auch nach der Pandemie weiterhin einsetzen zu wollen. Zu den größten Digitalisierungsbremsen zählen laut der Umfrage hohe Anforderungen an den Datenschutz und der Fachkräftemangel. 88 Prozent der Befragten denken, dass Deutschland den Anschluss an Ländern wie den USA und China verloren hat.

Unternehmen und Digitalisierung

Befragung: Unternehmen kommen inzwischen besser durch die Corona-Krise (Bild: Bitkom)

Generell will die Mehrheit der Befragten in der Krise begonnene Digitalisierungsprojekte weiter fortsetzen und Maßnahmen wie Videokonferenzen persönlichen Treffen gegenüber bevorzugen, mehr Hardware anschaffen und Recruiting- und Onboarding-Prozesse digital stattfinden lassen. Beim Thema Homeoffice zeigte sich allerdings eine andere Tendenz. Nur 27 Prozent wollten weiter an den Corona-Regelungen festhalten oder diese ausweiten, während 71 Prozent die Regelungen zumindest ganz oder sogar teilweise wieder zurücknehmen wollen.

Insgesamt sehen Unternehmen sich digital besser aufgestellt, dennoch benoteten sie ihren eigenen Digitalisierungsgrad mit der Note “befriedigend”. Vor allem der Einsatz von Big Data hatten im Vergleich zu 2019 mit 73 Prozent einen Zuwachs von 22 Prozentpunkten erhalten. Der Einsatz von Internet of Things (IoT) wächst um 32 Prozent auf insgesamt 65 Prozent. Darüber hinaus verschärft die Digitalisierung laut den Befragten den Wettbewerb. 70 Prozent gaben an, dass Wettbewerber aus dem Internet beziehungsweise der IT-Branche in den Markt der Unternehmen drängen.

Fast alle der befragten Unternehmen (99 Prozent) wünschten sich, dass Behörden “alle Leistungen auch auf digitalem Weg anbieten müssen”. Außerdem sollten laut 96 Prozent der Befragten auf Internetkriminalität spezialisierte Polizeieinheiten massiv verstärkt und Daten der Bundesverwaltung sollten – gemäß 95 Prozent der Befragten – grundsätzlich veröffentlicht werden.

Erst kürzlich hat die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag bekannt gegeben, kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung durch eine “unkomplizierte Förderung” unterstützen und “IT-Sicherheit, DSGVO-konforme Datenverarbeitung und den Einsatz digitaler Technologien” ausbauen zu wollen. Zudem will sie sich für “ambitionierte Regelungen des Digital Markets Act (DMA)” einsetzen. Auch soll die Digitalisierung mit flächendeckendem WLAN- und Mobilfunkempfang vorangetrieben werden. Für IT-Projekte soll es demzufolge offene Standards geben, für Entwicklungsaufträge frei verfügbare Software.


(mack)

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Digital-Paket: EU-Staaten wollen Amazon, Google & Co. an die Leine legen


EU-Regierungsvertreter haben am Donnerstag bei einem Treffen des Rats für Wettbewerbsfähigkeit ihren Kurs für die weiteren Verhandlungen über den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) abgesteckt. Damit sollen umfassende neue Regeln für alle digitale Leistungen einschließlich sozialer Netzwerke, Online-Marktplätze und anderer Online-Plattformen eingeführt werden. Im Mittelpunkt stehen große US-Internetkonzerne wie Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft.

Beim DSA macht sich der Ministerrat mit seiner Position dafür stark, auch die Betreiber großer Suchmaschinen sowie öffentlicher Gruppen und offener Kanäle auf Telegram, WhatsApp & Co. einzubeziehen. Sie sollen ebenfalls verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte wie Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder Gewaltaufrufe auf Anordnung von Behörden zeitnah zu entfernen oder zu blockieren. Dies geht über die hiesigen Vorgaben im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hinaus.

Die Mitgliedsstaaten drängen auf “Compliance by Design”. Vor allem Anbieter von Online-Marktplätzen sollen demnach die Rechtskonformität bereits in die Technik einbauen. Sie “dürfen ihre Online-Schnittstelle nicht in einer Weise gestalten, strukturieren oder organisieren”, die Nutzer “entweder absichtlich oder tatsächlich täuscht oder manipuliert”. Deren “Autonomie, Entscheidungsfreiheit und Wahlmöglichkeiten” sollen nicht untergraben und beeinträchtigt werden, macht sich der Rat für ein Verbot von Design-Tricks (“Dark Patterns”) stark.

Erhalten Amazon & Co. Kenntnis von einem illegalen Produkt oder einem rechtswidrigen Service, das über ihre Dienste angeboten wird, sollen sie die Kunden der vergangenen sechs Monate darüber informieren. Das viel diskutierte Aus für gezielte Werbung mit Tracking und Profiling strebt der Rat nicht an.

Die Bundesregierung konnte sich auch nicht mit ihrem Anliegen durchsetzen, Microtargeting bei Kindern zu untersagen und fordert daher Korrekturen. Nutzer sollen aber über “die wichtigsten Parameter informiert werden”, mit denen Plattformbetreiber festlegen, “dass ihnen eine bestimmte Werbung präsentiert wird”. Anbieter von Empfehlungssystemen müssen ferner mindestens eine Option anbieten, die nicht auf persönlichen Profilen basiert.

Bei den vorgesehenen Lösch- und Sperranordnungen für rechtswidrige Inhalte, die Behörden jeglicher Art Host-Providern ohne Richtervorbehalt grenzüberschreitend schicken können sollen, pochen die EU-Länder auf Klarstellungen. Sie wollen Risiken für die Meinungs- und Informationsfreiheit reduzieren. Die Wirkung einschlägiger Anweisungen soll in der Regel auf das Hoheitsgebiet des anordnenden EU-Lands beschränkt sein. Droht eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen, ist eine Löschfrist von 24 Stunden vorgesehen.

Die Durchsetzbarkeit der Vorschriften wollen die Staaten verbessern, indem etwa die EU-Kommission über “systemische Fragen” entscheiden soll. Die drei Kerngrundsätze der E-Commerce-Richtlinie – das Herkunftslandprinzip, das bedingte Haftungsprivileg und das Verbot allgemeiner Überwachungspflichten – wird prinzipiell beibehalten.

Mit dem parallel beratenen DMA soll für große Plattformen mit essenziellen Diensten eine Liste an Wettbewerbsauflagen gelten, gegen die sie von vornherein nicht verstoßen dürfen. Konzerne mit monopolartiger Macht stehen dabei im Fokus. Mit einem neuen Wettbewerbsinstrument sollen dominante “Gatekeeper” im Netz davon abgehalten werden, einige “unfaire Praktiken” auszuüben.

Der Rat plädiert hier mit seiner einstimmig angenommenen “allgemeinen Ausrichtung” dafür, dass neben großen Plattformen wie den Anbietern von Suchmaschinen, Betriebssystemen, sozialen Netzwerken, nummernunabhängigen Kommunikationsdiensten (Messengern) und Online-Werbenetzwerken auch Sprachassistenten wie Alexa, Cortana, Google Assistant und Siri unter die Kernbestimmungen der geplanten Verordnung fallen.

Plattformen, die als “Torwächter” fungieren, dürften mit dem DMA nicht länger exklusiv ihre eigenen Anwendungen vorinstallieren. Sie könnten andere Entwickler von Betriebssystemen oder Hardware-Hersteller auch nicht mehr nötigen, ausschließlich Programme aus dem eigenen Haus aufzuspielen. Die Interoperabilität soll so ausgebaut werden. Wettbewerbswidrig werden soll es, Nutzer rechtlich oder technisch daran zu hindern, mitgelieferte Apps zu deinstallieren.

Gatekeeper sollen bei ihren Diensten anfallende Daten auch nicht mehr ohne Weiteres für eigene kommerzielle Aktivitäten verwenden können. Nutzer müssten gezielt einwilligen, wenn ein großer Anbieter ihre auf einem Portal erzeugten Daten mit solchen aus anderen seiner Services zusammenführen will. Zusätzlich in den Blick nehmen sollen die Wettbewerbshüter den EU-Staaten zufolge Nebendienste der großen Betreiber wie Bezahllösungen und andere technische Zusatzangebote etwa für integrierte Werbeschaltungen, wie sie beispielsweise Google über das Netzwerk Doubleclick anbietet.

Zudem verlangen die Länder mehr Mitspracherechte beim Anstoßen kartellrechtlicher Untersuchungen und bei der Durchsetzung der Regeln über nationale Behörden wie das Bundeskartellamt. Fusionskontrollen sollen zwischen den Kartellwächtern der Kommission und der Mitgliedsstaaten besser abgestimmt werden. Staaten wie Deutschland setzen sich mit Protokollerklärungen für weitere Verschärfungen ein.

In den nächsten Monaten müssen der Rat unter der kommenden französischen Präsidentschaft, das EU-Parlament und die Kommission nun einen Kompromiss für beide Gesetze zur Plattform-Regulierung aushandeln. Die Abgeordneten haben ihre Linie zum DMA bereits vorgelegt, wonach sie Messenger und soziale Netzwerke interoperabel gestaltet wissen und die Sanktionen deutlich erhöhen wollen. Ihre Entscheidung zum DSA steht noch aus. “Überwachungswerbung ist ein blinder Fleck im Beschluss” des Rats, monierte Alexandra Geese, DSA-Schattenberichterstatterin für die Grünen im Parlament. Die Länder hätten es versäumt, die Nutzer “vor unverhältnismäßigem Profiling zu schützen”.


(mho)

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Instagram-Chef zu schädlichem Einfluss von Instagram auf Kinder bald im Kongress


Instagrams Chef Adam Mosseri hat sich dazu bereit erklärt, in der Nikolauswoche vor dem US-Kongress in einer Reihe von Anhörungen zum Schutz von Kindern im Internet auszusagen. Dies hat der Leiter der Anhörungen, Senator Richard Blumenthal, der New York Times berichtet. Mosseri wird das erste Mal unter Eid aussagen, nachdem der überparteiliche Druck auf Instagram zugenommen hat. Ein Vorwurf lautet, dass das soziale Netzwerk sich nicht ausreichend um das Wohlergehen seiner Nutzerinnen und Nutzer kümmere.

Zuvor sind bereits Antigone Davis, die Sicherheitschefin von Meta – dem Mutterkonzern von Facebook und Instagram – und Frances Haugen verhört worden, eine ehemalige Mitarbeiterin von Facebook, die zur Whistleblowerin wurde. Haugen veröffentlichte Dokumente über die Forschung von Facebook und Instagram zu den Auswirkungen der Plattformen auf Teenager und speziell auch junge Mädchen. Daraufhin hagelte es nicht nur Kritik, sondern auch Anfragen von Regulierungsbehörden und Politikern.

Im September bestritt Davis, die Anschuldigungen, Instagram sei schädlich für Kinder. Die geleakten Forschungsergebnisse enthielten demnach auch keine kausalen Zusammenhänge. Nach den Aussagen von Haugen im vergangenen Monat, schrieb Blumenthal laut der New York Times jedoch einen Brief an CEO Zuckerberg, Meta habe ihm gegenüber “falsche oder ungenaue Aussagen” gemacht. Blumenthal forderte eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss für Verbraucherschutz (Commerce Committee) des Senats.

“Er ist der oberste Mann bei Instagram, und die ganze Nation fragt sich, warum Instagram und andere Tech-Plattformen so viel Gefahr und Schaden angerichtet haben, indem sie mit diesen immens mächtigen Algorithmen giftige Inhalte an Kinder weiterleiten”, sagte Blumenthal gegenüber der NYT.

Daher soll Mosseri auch dazu befragt werden, wie die Inhalte von Instagram in Zusammenhang mit extremen Diäten, Essstörungen und Selbstverletzung stehen – auch mehr als hundert betroffene Eltern wurden dazu bereits befragt. Mosseri solle die Entscheidungen über das Ranking der Inhalte und die Empfehlungen von Instagram für die Öffentlichkeit und für Experten transparent machen. In einer früheren Anhörung haben bereits Snap, TikTok und Youtube dazu ausgesagt, sich zur Transparenz der angewendeten Algorithmen zu verpflichten.

Die Entwicklung einer umstrittenen Kinder-Version von Instagram ist bereits pausiert worden. Mosseri teilte mit, dass in der Pause erst mit Eltern, Experten, politischen Entscheidungsträgern und Aufsichtsbehörden gesprochen werden soll.


(mack)

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Geteiltes Echo: Ist der Koalitionsvertrag der Ampel der nötige große Wurf?


Enttäuschung schwingt bei Allianzen der Online-Wirtschaft in den ersten Reaktionen zu den Plänen von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene mit: “Der Koalitionsvertrag bleibt in puncto Digitalisierung etwas hinter den hohen Ansprüchen des Sondierungspapiers zurück”, findet Achim Berg, Präsident des IT-Verbands Bitkom. Er erkennt aber trotzdem “eine Fülle guter Ansätze, um Deutschland fit zu machen für die digitale Welt”. Jetzt müsse es darum gehen, Kernvorhaben wie die Digitalisierung von Verwaltung und Schulen in die Praxis umzusetzen. Gleichzeitig sollte die Ampel dort nachlegen, “wo es noch Lücken gibt wie in der Datenpolitik und bei digitalen Identitäten”.

Berg freut sich, dass der am Mittwoch präsentierte Koalitionsvertrag des neuen Regierungsbündnisses der Bedeutung der “epochalen Transformationsprozesse” der Digitalisierung und Dekarbonisierung “ausdrücklich Rechnung trägt”. Er befürwortete auch, dass eine Bündelung von Kompetenzen vorgesehen sei und die Digitalisierung mit dem geplanten Bundesministerium für Verkehr und Digitales erstmals “einen festen Platz am Kabinettstisch erhält”.

Der Chef des eco-Verbands der Internetwirtschaft, Oliver Süme, bedauerte dagegen, “dass die Ampel das historische Momentum zu einer Neuausrichtung der Digitalpolitik in Deutschland offenbar nicht nutzen” und kein eigenes Digitalministerium einrichten wolle. Die “wichtige Herausforderung” etwa bei der Online-Bildung, der Entwicklung nachhaltiger Smart Cities oder “im weltweiten Wettbewerb um die digitalen Märkte” müsse nun weiter als “Appendix” vom Verkehrsministerium vorangetrieben werden. Es werde daher darauf ankommen, die digitalen Zuständigkeiten der verschiedenen Ressorts wenigstens klar zu verteilen, damit nicht wieder vieles “zerrieben” werde.

Eine positive erste Bilanz zieht der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi). Die Koalitionäre hätten verstanden, dass Digitalisierung “das wichtigste Instrument ist, um den Wohlstand der Zukunft an einem klimafreundlichen Technologiestandort zu sichern”. Es fehlten aber an zahlreichen Stellen “messbare Ziele”.

Vieles weise in die richtige Richtung, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Digitalisierung, Klimaschutz und demografischer Wandel verlangten jedoch einen großen Wurf. Dieser sei leider nicht durchgängig erkennbar. Die Telekommunikations- und Breitbandverbände Anga, Breko und VATM zeigten sich erleichtert, dass sich die kommende Bundesregierung zum eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbau bekenne und es keine zusätzliche Milliardenförderung mit der Gießkanne geben soll. Finanzmittel seien ausreichend vorhanden.

Zentrale Stellschrauben sollten beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren und das Vorantreiben alternativer Verlegemethoden sein. “Alles auf Glas” laute nun das Motto, hob der Breko hervor. Mit den geplanten Gutscheinen für Fiber to the Home (FTTH) komme endlich die “Abwrackprämie” für Kupferanschlüsse. Wermutstropfen seien die angekündigten verschärften Kundenschutzvorschriften etwa bei nicht gehaltenen Bandbreitenzusagen.

Die Übereinkunft weise in die richtige Richtung, lobte Felix Falk, Geschäftsführer des Game-Verbands der deutschen Computerspielebranche. Vorhaben wie die Stärkung des Games-Standortes, die Verstetigung der Förderung, die potenzielle Gemeinnützigkeit für E-Sport-Vereine und ein insgesamt stärkerer Fokus auf Digitalisierung und Bürokratieabbau bildeten “eine sehr gute Basis”.

“Auf den ersten Blick macht der Koalitionsvertrag Mut”, unterstreicht Markus Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. Die Ampel lege etwa bei der Digitalisierung, bei Künstlicher Intelligenz und mit dem Ruf nach einem “Völkerrecht des Netzes” einen Fokus auf die Menschenrechte. Die geforderte Überwachungsgesamtrechnung könne einen “Schutz vor unverhältnismäßiger staatlicher” Ausspähung mit sich bringen. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Mathias Middelberg, bemängelte dagegen, dass die Sicherheit der Bürger zu kurz komme. Rot-Grün-Gelb seien Datenschutz und Klagemöglichkeiten gegen Polizeibeamte wichtiger als effektive Strafverfolgung und eine wirksame Terrorabwehr.

Mehrere Umweltschutzorganisationen kritisierten das Papier als unzureichend. Es reiche “für die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze nicht aus”, monierte Fridays for Future und widersprach damit dem potenziellen Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne). Die eigenen Versprechen würden gebrochen, mit den vorgelegten Maßnahmen entschieden sich die drei Parteien “bewusst für eine weitere Eskalation der Klimakrise”. Dass die Ampel den CO₂-Preis nicht erhöhen wolle, bezeichneten die Aktivisten als “Skandal”. Greenpeace und die Grüne Jugend sind ebenfalls unzufrieden. Die angekündigte Verkehrswende bleibe aus.

“Grund zu Optimismus für mehr Tempo bei der Energiewende” sieht derweil der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Schon das geplante Klimaschutz-Sofortprogramm könnte wichtige Knoten lösen. Die Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien auf 80 Prozent sei “gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Stromverbrauchs sehr ambitioniert”. Aus der Vereinbarung ergebe sich ein Bedarf allein von 100 bis 130 Gigawatt Windenergie an Land bis 2030. Dies entspreche etwa einem Zubau von 25 bis 38 Windrädern pro Woche. 2020 seien wöchentlich nur acht neu dazugekommen. Vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren könnten aber als Turbo wirken. Der BDEW stellt sich ferner hinter die skizzierte Abschaffung der EEG-Umlage bis 2023.


(kbe)

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Quoka: Login nicht möglich – was tun?


Auf dem Kleinanzeigen-Portal Quoka können Sie so ziemlich alles finden oder verkaufen, was Ihr Herz begehrt. Doch wenn Sie ein Problem beim Einloggen auf der Webseite oder in der App haben, ist der Ärger oft groß. Meist gibt es aber eine simple Lösung dafür, und das Verkaufen von gebrauchten Dingen kann schnell wieder weitergehen.

Internetverbindung überprüfen

Wenn Sie diesen Artikel lesen können, ist Ihre Internetverbindung vermutlich in Ordnung. Aber trotzdem ist es einen Versuch wert, die Internetverbindung neu zu starten. Dafür schalten Sie einfach Ihren Router aus und trennen ihn vom Strom. Warten Sie dann ein paar Minuten, bevor Sie ihn wieder an die Stromversorgung anschließen.

E-Mail-Adresse überprüfen

Viele Menschen nutzen mehr als eine E-Mail-Adresse. Es kann also passieren, dass Sie sich doch mit einer anderen Adresse bei Quoka registriert hatten, als Sie dachten. Vergewissern Sie sich also, dass Sie die richtige E-Mail-Adresse verwenden. Auch die falsche Schreibweise des Domänennamens ist ein häufiges Problem – vielleicht haben Sie versehentlich “john@mgail.com” statt “gmail.com” eingegeben.

Passwort überprüfen

Die wahrscheinlich häufigste Ursache dafür, dass man sich nicht bei einer Website anmelden kann, ist die Verwendung eines falschen Passworts. Zumindest sind Websites bei diesem Problem ziemlich eindeutig und geben Ihnen eine nette Fehlermeldung im Stil von “Falsches Passwort”. Wenn Sie die Feststelltaste aktiviert haben, während Sie Ihr Kennwort eingeben, wird Ihr Kennwort in Großbuchstaben geschrieben und die Website lässt Sie nicht herein. Stellen Sie also sicher, dass die Feststelltaste ausgeschaltet ist und versuchen Sie es erneut.

Vergewissern Sie sich außerdem, dass Sie das richtige Kennwort eingeben – vergessen Sie nicht, dass Quoka nicht nach Ihrem E-Mail-Kennwort fragt – Sie verwenden Ihre E-Mail-Adresse, um sich zu identifizieren, und dann das Kennwort, das Sie für Quoka festgelegt haben. Vielleicht haben Sie Ihr Passwort auch in letzter Zeit geändert und versehentlich das alte eingegeben? Oder Ihr Browser oder Passwort-Manager füllt das alte, falsche Passwort automatisch aus?

Ist die Passwort-Eingabe falsch, so funktioniert auch der Login bei Quoka nicht.

Störungen der Webseite

Wenn die Website komplett ausgefallen ist, können Sie sich natürlich nicht einloggen. Manchmal müssen Websites vorübergehend für Upgrades oder Wartungsarbeiten heruntergefahren werden oder es gibt Probleme mit den Servern, sodass Quoka ungeplant down ist. Solche Störungen können Sie zum Beispiel auf der Webseite issitedownrightnow.com überprüfen. Suchen Sie hier einfach nach Quoka und schon sehen Sie, ob es mit der Webseite aktuell Probleme gibt.

Falls es Probleme oder Störungen seitens Quoka gibt, können Sie dies auf issitedownrightnow.com überprüfen.

Cookies aktivieren

Cookies müssen auf praktisch jeder Website, auf der Sie sich anmelden müssen, von Ihrem Browser akzeptiert werden. Wenn Sie keine Cookies aktiviert haben, können Sie sich bei den meisten Websites nicht anmelden. Wir haben einige Anleitungen, die Ihnen helfen, Cookies in verschiedenen Webbrowsern zu aktivieren:

JavaScript aktivieren

Viele Websites sind heutzutage sehr abhängig von JavaScript und funktionieren nicht, wenn es nicht aktiviert ist. Wenn Sie Probleme beim Einloggen haben, sollten Sie überprüfen, ob JavaScript in Ihrem Browser aktiviert ist. So aktivieren Sie JavaScript in den einzelnen Webbrowsern:

Wenn Sie Bedenken haben, JavaScript auf jeder einzelnen Website auszuführen, können Sie bei vielen Browsern ausgewählte Websites auf eine Whitelist setzen und es für alle anderen deaktivieren.

JavaScript ist oft essentiell zur richtigen Darstellungen von Webseiten.

Browser-Cache und Cookies löschen

Es kann aus verschiedenen technischen Gründen vorkommen, dass die Cookies und der Cache Ihres Browsers für eine bestimmte Website ein wenig durcheinander geraten sind. Um das auszuschließen, sollten Sie Ihren Cache und Ihre Cookies löschen. Wenn Sie Ihren Browserverlauf nicht vollständig löschen möchten, lesen Sie die Optionen genau durch und wählen Sie nur aus, was Sie entfernen möchten – normalerweise sollte das Löschen von Cache und Cookies ausreichen, um Ihren Browser zurückzusetzen. Im Folgenden finden Sie Anleitungen zum Löschen von Cache und Cookies in verschiedenen Browsern:

Haben sich fehlerhafte Dateien angesammelt, sollten diese entfernt werden, damit alles reibungslos läuft.

Computer neu starten

Manchmal geraten Computer und Webbrowser wegen fehlerhafter temporärer Dateien ein wenig durcheinander – und genau wie das Löschen von Cache und Cookies kann ein Neustart Ihres Computers, Smartphones oder Tablets manchmal für frischen Wind sorgen und einige Probleme beheben.

Ein Neustart kann oft kleinere Probleme beheben, auch wenn es simpel klingen mag.

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PS4: Maus und Tastatur anschließen


Bild: <span>Lord Beard/Shutterstock.com</span>

Vom Computer sind Sie die Eingabe mit Maus und Tastatur gewohnt. An den meisten Konsolen wie etwa einer Playstation findet die Steuerung im Regelfall allerdings nur mit einem Controller statt. Doch das muss nicht sein: Auch mit der PS4 können Sie externe Eingabegeräte wie am PC verwenden.

Bluetooth-Tastatur und Maus mit PS4 verbinden

Der einfachste Weg, Eingabegeräte mit Ihrer Playstation 4 zu verbinden, ist via Bluetooth. Dabei können Sie in den “Einstellungen” über “Geräte” und dann “Bluetooth-Geräte” die Maus oder die Tastatur mit Ihrer Spielekonsole verbinden. Sobald die PS4 Ihnen anzeigt, dass Geräte gesucht werden, können Sie auf Ihrem Bluetooth-Eingabemedium den Verbindungsknopf drücken. Im Regelfall handelt es sich dabei um einen Knopf mit Bluetooth-Symbol.

Eingabegeräte via USB an Playstation anschließen

Die Playstation verfügt über einige USB-Anschlüsse. In der Theorie können Sie auch einfach über diese Ihre Maus oder Tastatur verbinden. Wenn sie dann unter “Einstellungen” und “Geräte” gelistet sind, hat die Verbindung vermutlich funktioniert. Allerdings kann die PS4 häufig nicht richtig verarbeiten, was Sie über diese Methode eingeben, weil der passende Treiber fehlt. Sie müssen also einfach ausprobieren, ob es klappt. Wenn es nicht klappt, besteht die Möglichkeit, einen USB-PS4-Konverter zu kaufen. An diesen können Sie dann Maus und Tastatur per USB anschließen und den Konverter selber dann auch per USB mit der Konsole verbinden. Dieses Zwischengerät interpretiert und verarbeitet dann die gesendeten Signale, sodass sie korrekt an Ihre Playstation 4 weitergegeben werden.

Nicht alle Spiele sind mit Maus und Tastatur kompatibel

Nach dem Anschließen kommt aber das nächste Problem: Sie können vielleicht trotz erfolgreicher Verbindung nicht spielen. Das liegt daran, dass viele Konsolen-Spiele auf die Steuerung per Controller ausgelegt sind. Deshalb kann vom Spiel selbst die Eingabe per Maus und Tastatur nicht verarbeitet werden. Die Chancen stehen generell bei Spielen gut, die auch auf dem für PC erschienen sind. Probieren Sie es einfach aus – zur Not können Sie ja trotzdem noch per Controller weiterspielen. Bei den folgenden sehr beliebten Spielen ist eine Eingabe per Maus und Tastatur etwa problemlos möglich: Call of Duty: Warzone, Call of Duty: Modern Warfare, Fortnite, Final Fantasy XIV, The Elder Scrolls Online und War Thunder.

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Was bedeutet MIDI?


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MIDI stammt aus dem Bereich der digitalen Musikproduktion und stellt im Grunde die Schnittstelle zwischen Musikinstrument und Computer dar. Was man mit MIDI alles machen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das kann MIDI

Der Begriff MIDI ist ein Akronym und steht für “Musical Instrument Digital Interface“. Es handelt sich also um eine Schnittstelle zwischen Musikinstrumenten und Computern. MIDI ist also eine Sprache, die es Computern, Musikinstrumenten und Musik-Hardware wie Synthesizern und Keyboards ermöglicht, miteinander zu kommunizieren. MIDI wurde in den 1980er-Jahren entwickelt, um eine standardisierte Kommunikation zwischen Musik-Hardware-Geräten möglich zu machen. Konkretes Beispiel: Ein Keyboard, das über das MIDI-Protokoll mit einem angeschlossenen Computer kommuniziert, sendet MIDI-Daten, sobald eine Taste auf dem Instrument gedrückt wird. Die Daten enthalten folgende Informationen über den gespielten Ton:

  1. Taste AN / AUS: Wann wird die Taste gedrückt, wann wird sie losgelassen?
  2. Tonhöhe oder Name des gespielten Tons (z.B. “C”)
  3. Geschwindigkeit: Wie schnell wurde die Taste gedrückt?
  4. Velocity: Wie stark wurde die Taste gedrückt und wie laut ist das Signal?
  5. Aftertouch: Wie stark wird die Taste nach dem Anschlag gedrückt gehalten?
  6. Tempo in BPM (Beats per Minute)
  7. Panning: Signal kommt von links oder rechts

Die MIDI-Geräte übertragen also keine Sound-Dateien oder Klangsignale. MIDI-Dateien beinhalten lediglich oben genannte Informationen. Um eine Verbindung mit dem Computer bzw. dem Sequenzer (das Programm, mit dem der gesamte Prozess der Musikproduktion gesteuert, arrangiert und erzeugt wird) herzustellen, muss der MIDI-Controller (also das MIDI-Gerät) verbunden werden. In den meisten Fällen wird dies per USB-Kabel gelöst. Früher waren noch dedizierte MIDI-Kabel, auch 5-Pin-Kabel genannt, üblich.

Die übertragenen MIDI-Daten ermöglichen es dem Klangbearbeiter dann, am PC die eingespielten Noten nachzubearbeiten. Die sogenannten MIDI-Events sind im Prinzip Noten, die alle oben genannten Parameter enthalten. Diese lassen sich in der Musiksoftware, dem sogenannten Sequenzer, grafisch anzeigen. Der Musiker kann dann die Noten wie Bausteine beliebig editieren und anordnen. Auch jeder Parameter kann im Nachhinein noch verändert werden. So lassen sich per MIDI-Keyboard eingespielte Melodien oder Beats professionell arrangieren.

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Koalitionsvertrag: Ampel will Vorratsdatenspeicherung rechtssicher gestalten


SPD, Grüne und FDP haben am Mittwoch nach gut einmonatigen Verhandlungen ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und veröffentlicht. Vor allem im Bereich der inneren Sicherheit ist der Plan von Kompromissen geprägt. So enthält er kein klares Aus für das massenhafte Sammeln von Verbindungs- und Standortinformationen oder für den Einsatz von Staatstrojanern.

Auf den 177 Seiten heißt es: “Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.”

Eine unterschieds- und anlasslose Speicherung von Nutzerdaten soll es damit nicht mehr geben. Es dürfte dann auf ein Quick-Freeze-Verfahren hinauslaufen, bei dem Provider in Verdachtsfällen auf Zuruf von Ermittlern Verkehrsdaten speichern müssen, oder auf eine auf gewisse Kriminalitätsbereiche eingeschränkte Aufbewahrungspflicht auf Vorrat. Während der Koalitionsgespräche hatte vor allem die geschäftsführende Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) darauf gedrängt, in das Papier keine Klausel zur Vorratsdatenspeicherung einzufügen und die aktuell geltende, aber gerichtlich ausgesetzte Vorschrift beizubehalten.

Etwa mit einer Login-Falle will die Ampel zugleich “grundrechtsschonende und freiheitsorientierte Instrumente schaffen”, um die Identifizierung von Tätern zu erreichen. Dabei sollen vor allem Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter gemeinsam mit der Polizei eng zusammenarbeiten, um Verdächtige und deren IP-Adresse zu ermitteln, sobald sie sich erneut einloggen. Ermittler könnten die Internetkennung dann mit Bestandsdaten der Zugangsanbieter abgleichen und so deren Namen und Anschrift erhalten.

Das Konzept für die Login-Falle stammt vom netzpolitischen Verein D64, der der SPD nahesteht. Dieser bezeichnet den Ansatz als zielgerichtetes Instrument der Strafverfolgung, um Verbrechen aufzuklären, ohne die Allgemeinheit unter Pauschalverdacht zu stellen. Der sonst in SPD-Kreisen bereits geforderte Klarnamenzwang soll damit verhindert werden. In diesem Sinne halten die Koalitionäre fest: “Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren.”

“Videoüberwachung kann die Präsenz einer bürgernahen Polizei nicht ersetzen, sie aber an Kriminalitätsschwerpunkten ergänzen”, lautet eine weitere Ansage. Einen flächendeckenden Einsatz von Kameras und “biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab”. Das Recht auf Anonymität sei “sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet” zu gewährleisten.

Die Ausnutzung von Schwachstellen bei IT-Systemen steht laut der Übereinkunft “in einem hochproblematischen Spannungsverhältnis zur IT-Sicherheit und den Bürgerrechten”. Der Staat werde daher “keine Sicherheitslücken ankaufen oder offenhalten”, sondern sich in einem Schwachstellenmanagement unter Federführung eines unabhängigeren Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) “immer um die schnellstmögliche Schließung bemühen”.

Für den Einsatz von staatlicher und kommerzieller Überwachungssoftware will die Ampel die Eingriffsschwellen hochlegen und die bestehenden Befugnisse etwa für die Polizei so anpassen, dass immer die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für heimliche Online-Durchsuchungen zu beachten sind. Die Staatstrojaner-Lizenz für das Bundesamt für Verfassungsschutz werde im Rahmen der geplanten Überwachungsgesamtrechnung überprüft. Die Bundespolizei soll die von Schwarz-Rot beschlossene Befugnis zum Abhören von WhatsApp & Co. per “Quellen-TKÜ” und zur Online-Durchsuchung solange nicht erhalten, bis der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sichergestellt ist.

Transparenz und effektive Kontrolle sollen bei diesen tief in die Grundrechte einschneidenden Werkzeugen sichergestellt werden. Die Koalition will ferner für die staatliche Hackerbehörde Zitis und für Bund-Länder-Institutionen wie das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum gesetzliche Grundlagen schaffen, die Verantwortlichkeiten klarer regeln und eine lückenlose Aufsicht garantieren.

Das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten wollen die drei Parteien achten und auch bei den Agenten die Kontrolle ausbauen. “Das Sicherheitsrecht des Bundes, einschließlich der Übermittlungsvorschriften reformieren wir umfassend”, lautet hier das Vorhaben. Die Arbeit der Geheimdienste soll “durch eine fundierte wissenschaftliche Analyse gestärkt und differenziert” werden.

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