Kurzzeitkennzeichen online beantragen – so geht’s

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Bild: <span>EA March/Shutterstock.com</span>

Um mit einem unangemeldeten Fahrzeug eine Probe- oder Überführungsfahrt machen zu dürfen, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Umgangssprachlich wird dieses Kennzeichen auch als 5-Tage-Kennzeichen bezeichnet. Innerhalb dieser 5 Tage dürfen Sie dann das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen Probe fahren oder es beispielsweise zum TÜV überführen. Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie unter anderem eine EVB-Nummer, die Sie online bestellen können. Ein Kurzzeitkennzeichen selbst können Sie online nicht beantragen, jedoch können Sie sich zur Beantragung einen Termin online reservieren. Wie das insgesamt funktioniert und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Generell ist die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens nur bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle oder bei der Zulassungsstelle des Standorts des zu überführenden Fahrzeugs möglich. Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens müssen Sie zuvor einige Bedingungen erfüllen und über entsprechende Unterlagen verfügen. Um ein 5-Tage-Kennzeichen online zu beantragen, achten Sie darauf, dass Sie folgende Unterlagen vorliegen haben:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (EVB-Nummer)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Für Gewerbetreibende und bei Gewerbeanmeldung: Einen Handelsregisterauszug mit Adressnachweis
  • Falls nötig, eine unterschriebene Vollmacht des Antragstellers

Kurzzeitkennzeichen: EVB-Nummer über Online-Anbieter beantragen

Die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) ist eine siebenstellige Nummer, die nachweist, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Ohne eine EVB-Nummer können Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden, zulassen oder ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Ist das Fahrzeug, für das Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten, bereits haftpflichtversichert, haben Sie in den meisten Fällen die EVB-Nummer berreits von Ihrer Versicherung erhalten. Wenn Sie Ihre EVB-Nummer nicht mehr finden oder die Gültigkeit (max. 2 Jahre) abgelaufen ist, können Sie sich die EVB-Nummer über die Webseite Ihrer Kfz-Versicherung schnell und kostenlos per E-Mail zuschicken lassen.

Wenn Sie nur für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens eine Versicherung brauchen, gibt es mehrere Online-Anbieter, bei denen Sie eine EVB-Nummer und somit eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug erwerben können. Die Preise der Anbieter schwanken dabei zwischen 14,49 € und 41,90 €. Beachten Sie, dass Sie die so erworbene EVB-Nummer nur einmal verwenden können.

Termin zur Kurzzeitkennzeichen-Beantragung online reservieren

Leider wird nicht von allen Städten in Deutschland die Online-Beantragung von Kurzzeitkennzeichen angeboten. Wenn Ihre Stadt dazugehört, müssen Sie den Antrag ausdrucken, ausfüllen und zu einem Termin vor Ort mitbringen.

Folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung oder schauen Sie sich die Kurzanleitung an.

Kurzanleitung: Termin beantragen

  1. Suchen Sie online über eine Suchmaschine nach der Webseite des Bürger-Services Ihrer Stadt. Um schnell die gewünschte Webseite zum Kurzzeitkennzeichen-Antrag zu finden, geben Sie zum Beispiel die Suchwörter “München” und “Kurzzeitkennzeichen beantragen” in einer Suchmaschine ein.
  2. Auf der Seite für Verkehrsdienstleistungsseite Ihrer Stadt finden Sie meistens den Punkt “Online-Terminvereinbarung” etwas weiter unten. Klicken Sie diesen an, um einen Termin zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens online zu vereinbaren.
  3. Im Formular zur Online-Terminvereinbarung wählen Sie die Antragsart “Kurzzeitkennzeichen beantragen” aus und gehen auf “Weiter“.
  4. Als Nächsten suchen Sie sich aus den freien Terminen den für Sie passenden Tag und eine geeignete Uhrzeit aus.
  5. Zum Schluss geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und klicken auf “Reservierung abschließen“. Beachten Sie dabei, dass Sie die Datenschutzhinweise durch Setzen des Häkchens bestätigen.

Hinweis: Die Gebühren für den Kurzzeitkennzeichen-Antrag belaufen sich für gewöhnlich auf 13,10 €. Die Kosten für die Kennzeichenschilder kommen noch hinzu. Benötigen Sie zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung für eine Umweltzone, wird eine Gebühr in Höhe von 50 € fällig.

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