Online arbeitslos melden – so wird’s gemacht

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Bild: <span>TippaPatt/Shutterstock.com</span>

Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt oder sind aus einem anderen Grund arbeitslos, so sollten Sie dies melden. Dies geht seit Anfang des Jahres 2022 auch ganz einfach online. Alles, was Sie dafür brauchen, ist der neue Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.

So melden Sie sich online arbeitslos

Im Allgemeinen wird zwischen arbeitslos und arbeitssuchend unterschieden. Wenn Sie arbeitssuchend sind, dann bedeutet das, dass Sie auf der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis sind. Das ist zum Beispiel oft der Fall, wenn Sie Ihren alten Job innerhalb der Kündigungsfrist beendet haben oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Als arbeitssuchend sollten Sie sich drei Monate vor Ende Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses melden. Falls Sie kurzfristig von der Beendigung Ihrer Beschäftigung erfahren, so ist eine Meldung innerhalb von drei Tagen nötig. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, da sonst eine Sperrzeit droht und Sie für eine bestimmte Zeit kein Anrecht auf Arbeitslosengeld erhalten. Die Arbeitsagentur kann Ihnen dann bei drohender Arbeitslosigkeit helfen, einen neuen Job zu finden.

Als arbeitslos melden Sie sich, wenn Sie kein Beschäftigungsverhältnis haben und Arbeitslosengeld beantragen möchten. Diese Meldung sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit machen und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, damit Sie keine Kürzungen Ihres Arbeitslosengelds erhalten. Dies geht einfach online, indem Sie folgenden Link öffnen: https://web.arbeitsagentur.de/vermittlung/oalo-ui/arbeitslos-melden. Auf dieser Webseite der Bundesagentur für Arbeit klicken Sie dann auf den Button “Vorgang starten“.

Die Arbeitsagentur ermöglicht es Ihnen, sich ganz bequem von Zuhause arbeitslos zu melden.

Sie können sich dann anmelden, falls Sie bereits ein Konto haben, oder einen neuen Account anlegen. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Konto bei der Arbeitsagentur mit Ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verknüpfen. Nur so können Sie die eServices nutzen und sich arbeitslos melden. Das geht ganz einfach, indem Sie auf der Startseite nach der Anmeldung auf “Mein Profil” oben rechts klicken und anschließend “Daten und Einstellungen” wählen. In diesem Menü suchen Sie nun nach der Überschrift “Freischaltung“. Wählen Sie dann “Elektronischer Ausweis” aus und folgen Sie anschließend den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Um Ihre Identität zu bestätigen, ist es nötig, dass Sie Ihren Personalausweis mit Ihrem Account verknüpfen.

Nur mit der Online-Ausweisfunktion kann es weitergehen. Bevor Sie sich arbeitslos melden können, müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Anschließend können Sie die Arbeitslosmeldung auf gleichem Wege durchführen. Beachten Sie, dass die Meldung als arbeitssuchend nicht als Ersatz für die Arbeitslosmeldung gilt. Sobald Sie arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dieses richtet sich hauptsächlich nach Ihrem letzten, durchschnittlichen Arbeitsentgelt.

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