Bundesweiter Start des elektronischen Rezeptes verschoben

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Die Ausgabe eines elektronischen Rezeptes, die am 3. Januar 2022 in den kassenärztlichen Arztpraxen starten sollte, wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies teilt das neu besetzte Bundesgesundheitsministerium mit. Das e-Rezept soll flächendeckend weiter getestet werden, mit einer genauen Beobachtung des Testverlaufes, die den realen Projektfortschritt festhält. Erst wenn das e-Rezept reibungslos funktioniert, soll seine Einführung “nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen“.

In einem von der Deutschen Apotheker-Zeitung veröffentlichten Schreiben an die Gesellschafter der Projektgesellschaft Gematik beklagt das Bundesgesundheitsministerium, dass die für das E-Rezept erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Deshalb soll die Testphase verlängert und der zum 3. Januar 2022 geplante Starttermin aufgehoben werden. Soweit es möglich ist, soll das e-Rezept in Arztpraxen ausgestellt und in Apotheken eingelöst werden.

Die schrittweise Ausweitung des Pilotbetriebes ist zeitlich nicht begrenzt, soll aber anders kontrolliert werden als bisher: “Diese kontrollierte Test- und Pilotphase in den kommenden Wochen erfordert jedoch auch deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, einer höheren Transparenz über den Projektfortschritt seitens aller Beteiligten und einen Reporting-Prozess, der geeignet ist, Missverständnisse über den Reifegrad der Einzelkomponenten sowie des Gesamtsystems zukünftig zu vermeiden”, so das Schreiben, das per E-Mail an die Gesellschafter verschickt wurde. In jedem Fall müsse das “politisch höchst bedeutsame Digitalisierungsprojekt” in der Versorgung etabliert werden.

Zuletzt hatten sich die kassenärztlichen Vereinigungen gegen den Starttermin des e-Rezeptes wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausgesprochen. Die eAU ist von der Verlängerung der Testphase offenbar nicht betroffen, weil hier eine Übergangsregel greift. Können Praxen die eAU nicht übermitteln, zum Beispiel weil die dafür notwendige KIM-Mail noch nicht integriert ist, können sie ein Stylesheet in dreifacher Ausführung für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte ausdrucken.


(mack)

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1 Comment

Murielt · June 28, 2024 at 11:18 am

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