Porno-Portal: Internetprovider müssen xHamster blocken

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat beschlossen, dass Internetanbieter das Porno-Portal xHamster blockieren müssen. Auf der Website seien pornografische Angebote frei zugänglich, ohne dass sichergestellt werde, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten. Das verstoße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und sei damit gesetzeswidrig, teilte die KJM mit.

Daher müssen nun als Erstes die fünf größten deutschen Internetprovider den Abruf der Seite “de.xhamster.com” blockieren. Die zuständigen Landesmedienanstalten in Bayern, Nordrhein-Westfalten, Berlin-Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben entsprechende Bescheide zugestellt, teilte die KJM mit.

[Update 3.2.22, 16.34: Die fünf angeschriebenen Anbieter Telekom Deutschland, Vodafone 1&1 Telecom, Telefónica Germany und Tele Columbus müssen DNS-Sperren einrichten. Sie können dagegen Rechtsmittel einlegen.]

Die Jugendmedienschützer hatten nach einer vorherigen Entscheidung im März 2020 die zuständige Landesanstalt für Medien NRW die Anbieterin von xHamster, das Unternehmen Hammy Media Ltd., dazu aufgefordert, die Website gesetzeskonform zu gestalten und eine Altersüberprüfung vorzunehmen.

“Pornos sind kein Kinderprogramm. Unser gesetzlicher Auftrag ist es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht ihrem Entwicklungsstand entsprechen”, sagte KJM-Vorsitzender Marc Jan Eumann. Ein Porno-Angebot für Erwachsene sei kein Problem, wie technische Schutzvorkehrungen die gesetzlichen Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. xHamster tue solcherlei nicht tut, daher greife die KJM als letztes Mittel auf Sperrverfügungen zurück. “Wir schützen Kinder, nicht das Geschäftsmodell der Pornoindustrie”, ergänzte Eumann.

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen war im Dezember 2021 in Sachen Netzsperre tätig geworden, weil xHamster jegliche Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde verweigert und keine der geforderten Maßnahmen umgesetzt habe, um sein Angebot legal zu gestalten. Einer der Netzbetreiber, die zur Sperre aufgefordert wurden, habe eine Anwaltskanzlei beauftragt und um eine “üppige Fristverlängerung” gebeten.


(anw)

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1 Comment

Evelynt · June 28, 2024 at 10:13 am

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