Versicherer: E-Stehroller verursachen ähnliche hohe Schäden wie Mofas und Mopeds

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2020 haben die Kfz-Haftpflichtversicherer 1150 Schadenfälle durch E-Stehroller registriert. Sie zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3850 Euro. Alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen zusammengenommen verursachten laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine durchschnittliche Schadenhöhe von 3700 Euro, Pkw 4550 Euro. Damit weisen sie laut einer ersten Auswertung des GDV eine ähnliche Bilanz auf wie Mofas und Mopeds.

E-Stehroller und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in Deutschland seit Juni 2019 auf öffentlichen Straßen fahren. Sie benötigen wie Mofas und Mopeds eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden E-Stehroller muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

Das sei auch gut so, meint GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, das zeigten die hohen Entschädigungen. “Gerade, wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Stehroller eine große Gefahr für Fußgänger.” Ordnungsämter und Polizei sollten die geltenden Regeln konsequent durchsetzen.

Zur Zahl der Unfälle gibt der GDV nichts bekannt. Offizielle Unfallzahlen für 2020 hatte das Statistische Bundesamt Ende März vergangenen Jahres mitgeteilt. Demnach gab es in dem Jahr bundesweit 2155 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, 566 davon in NRW und 21 in Essen, häufig im Suff.

Allerdings verunglücken offenbar mehr Menschen mit E-Stehrollern als die offizielle Statistik erfasst, ergab vor Kurzem eine Auswertung der Universitätsklinik Essen. Als häufigste Ursache für Unfälle, bei denen es häufig zu Kopfverletzungen kommt, wurde bei den E-Stehrollern mit ihren vergleichsweise kleinen Rädern der Sturz über zu hohe Bordsteine angegeben.

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(Bild: Lime)

Der GDV weist darauf hin, dass die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ab dem 1. März 2022 nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein dürfen, die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.


(anw)

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1 Comment

Peggyt · June 28, 2024 at 7:11 pm

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